Wer 2024 auf einem größeren Sommerfestival oder einer Firmenfeier unterwegs war, hat sie fast zwangsläufig gesehen: abgetrennte Lounge-Bereiche mit aufwendig dekorierten Wasserpfeifen, gedämpftem Licht und entspannter Atmosphäre. Shisha-Bereiche haben sich als Eventformat etabliert, das über die klassische Shisha-Bar hinausgeht. Für Veranstalter bedeutet das aber auch, dass sie sich mit einem Regelwerk auseinandersetzen müssen, das viele unterschätzen.

Warum Dampf-Lounges auf Events boomen

Der Trend lässt sich an konkreten Zahlen festmachen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Betriebe im Bereich Gastronomie und Unterhaltung, die Wasserpfeifenangebote führen, in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig verschieben sich Erwartungen: Gäste suchen auf Events nicht mehr nur Musik und Catering, sondern erlebnisorientierte Zonen, in denen sie verweilen können. Eine Shisha-Lounge erfüllt genau diesen Zweck. Sie verlangsamt den Abend, schafft Gesprächsatmosphäre und lässt sich visuell inszenieren.

Hinzu kommt ein demografischer Faktor. Die Wasserpfeifenkultur ist in Deutschland seit Jahren fest im urbanen Freizeitbereich verankert, besonders in Großstädten mit hohem Anteil junger Erwachsener. Wer Events für diese Zielgruppe plant, kommt an dem Thema nicht vorbei.

Rechtlicher Rahmen: Was gilt wo?

An dieser Stelle scheitern viele Veranstaltungskonzepte bereits in der Planungsphase. Das Nichtraucherschutzgesetz regelt auf Bundesebene den Schutz in öffentlichen Bereichen, wird aber durch Landesgesetze erheblich verschärft. In Bayern, Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern greift ein striktes Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen, das auch für temporäre Veranstaltungsräume wie Messehallen oder überdachte Festzelte gilt. Wer dort eine Shisha-Zone einrichten will, braucht entweder eine bauliche Lösung mit zertifizierter Lüftungstechnik oder weicht auf Freiluftbereiche aus.

Für Open-Air-Events ist die Lage entspannter, aber nicht regellos. Brandschutzauflagen des lokalen Ordnungsamts müssen immer eingeholt werden. Kohle-Shishas gelten aufgrund der Glut als potenzielle Zündquelle und unterliegen in der Nähe von Zeltkonstruktionen, Holzaufbauten oder trockener Vegetation besonderen Sicherheitsabständen. Elektronische Verdampfer auf Wasserpfeifenbasis, sogenannte E-Shishas, umgehen das Brandschutzproblem, fallen aber wiederum unter das Tabakerhitzungsprodukt-Regime der EU-Tabakrichtlinie.

Shisha-Konzept und Zielgruppe: Einsteiger oder Kenner?

Wer eine Dampf-Lounge zum ersten Mal auf ein Event bringt, steht vor einer Grundsatzentscheidung: Richtet sich das Angebot an ein breites Publikum mit wenig Vorerfahrung oder an eine informierte Stammklientel? Beide Gruppen haben unterschiedliche Anforderungen an Equipment, Betreuung und Sortiment. Für Einsteiger empfiehlt sich leichter, fruchtiger Tabak mit niedrigerem Nikotingehalt sowie gut geschultes Personal, das den Aufbau erklärt und die Pfeife nachbetreut. Wer ein Komplettangebot sucht, findet heute ein breites Sortiment an Shisha für Einsteiger und Profis, das von kompakten Einsteiger-Modellen bis zu hochwertigen Edelstahl-Konstruktionen für anspruchsvolle Nutzer reicht.

Entscheidend ist dabei die Personalplanung. Pro 10 aktiv betriebener Wasserpfeifen sollte mindestens eine betreuende Person eingeplant werden, die Kohle wechselt, Mundstücke austauscht und auf den ordnungsgemäßen Betrieb achtet. Das klingt nach wenig, summiert sich aber bei 50 Pfeifen auf ein Team von fünf Personen allein für diesen Bereich.

Gesundheitsaufklärung als Pflicht und Chance

Wer Shisha auf einer öffentlichen Veranstaltung anbietet, übernimmt auch eine Kommunikationsverantwortung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass eine Shisha-Sitzung von 45 bis 60 Minuten je nach Tabak- und Kohlensorte deutlich mehr Kohlenmonoxid freisetzen kann als eine einzelne Zigarette. Diese Information sollte sichtbar kommuniziert werden, nicht als abschreckende Warnung, sondern als sachlicher Hinweis. Gut gestaltete Tischkarten oder ein kurzes Briefing durch das Lounge-Personal wirken professionell und reduzieren Reklamationen.

Außerdem gilt wie bei jedem Tabakprodukt: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder Shisha rauchen noch kaufen. Auf Events mit gemischtem Publikum muss die Altersverifikation am Lounge-Eingang klar geregelt und dokumentiert sein. Ein Wristband-System, das beim Einlass vergeben wird, hat sich als praktikable Lösung bewährt.

Steuerliche und gewerberechtliche Aspekte

Shisha-Angebote auf Events sind je nach Ausgestaltung steuerrechtlich unterschiedlich zu behandeln. Wird die Wasserpfeife als Dienstleistung gegen Entgelt angeboten, liegt ein gastronomischer Umsatz vor, der dem regulären Mehrwertsteuersatz unterliegt. Wer Tabak separat verkauft, muss die Tabaksteuer korrekt abführen. Beide Punkte klingen selbstverständlich, werden in der Praxis aber regelmäßig übersehen, wenn Shisha-Lounges als Zusatzangebot ohne eigenes Buchhaltungskonzept auf Events landen.

Gewerberechtlich empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt, idealerweise vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung. Viele Kommunen haben inzwischen spezifische Merkblätter für Wasserpfeifenangebote im öffentlichen Raum entwickelt. Wer mit dem Amt in Kontakt tritt, bevor ein Bescheid kommt, spart Zeit und Nerven.

Checkliste für Veranstalter

  • Standort prüfen: Innen- oder Außenbereich, geltende Landesrauchschutzgesetze klären
  • Brandschutz abstimmen: Sicherheitsabstände für Kohleshishas, ggf. E-Shisha als Alternative
  • Genehmigungen einholen: Ordnungsamt mindestens vier Wochen vor Event kontaktieren
  • Personal kalkulieren: Eine Betreuungsperson pro zehn aktive Pfeifen
  • Altersverifikation: Dokumentiertes System am Lounge-Eingang einrichten
  • Gesundheitshinweise: Sichtbar kommunizieren, kurzes Personal-Briefing vorbereiten
  • Steuer und Gewerbe: Tabaksteuer und Mehrwertsteuer korrekt zuordnen

Ausblick auf 2026

Die EU-Tabakrichtlinie wird voraussichtlich 2025 und 2026 weiter verschärft, insbesondere im Bereich nikotinhaltiger Verdampferprodukte. Veranstalter, die auf E-Shisha-Produkte setzen, sollten die Entwicklungen beim Bundesinstitut für Risikobewertung verfolgen, das regelmäßig Einschätzungen zu neuen Produktkategorien veröffentlicht. Klassische Tabak-Wasserpfeifen dürften regulatorisch stabiler bleiben, sofern die Betreiber die bestehenden Auflagen konsequent umsetzen.

Für Veranstalter bedeutet das: Shisha-Lounges sind 2026 kein spontaner Zusatz mehr, sondern ein Planungselement mit eigener Checkliste. Wer das ernst nimmt, kann damit einen echten Mehrwert für sein Event schaffen, ohne in rechtliche Fallstricke zu geraten.

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