Ein Stromgenerator läuft heiß, ein Catering-Kocher gerät außer Kontrolle, ein Lichtrigger entzündet eine Stoffbahn: Brände auf Veranstaltungen entstehen schnell und eskalieren unter Publikumsdruck noch schneller. Wer als Veranstalter die Brandschutzplanung als lästige Pflichtübung versteht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall Menschenleben. Dieser Artikel zeigt, was konkret zu tun ist.
Rechtliche Grundlagen: Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für den Brandschutz bei Veranstaltungen liegt grundsätzlich beim Betreiber der Versammlungsstätte oder, bei temporären Aufbauten, beim Veranstalter selbst. Die rechtliche Basis bildet in Deutschland die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV), die alle Bundesländer in eigene Landesverordnungen überführt haben. Darin sind Mindestanforderungen an Feuerlöscher, Fluchtwege und Brandschutzbeauftragte geregelt.
Ergänzend gilt die Arbeitsstättenverordnung für alle Veranstaltungen, bei denen Beschäftigte tätig sind. Das betrifft in der Praxis fast jede kommerzielle Veranstaltung, vom Konzert bis zur Messe. Wer Personal beschäftigt, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und auf dieser Grundlage Brandschutzmaßnahmen festlegen.
Welche Feuerlöschertypen kommen zum Einsatz?
Nicht jeder Feuerlöscher löscht jeden Brand. Entscheidend sind die sogenannten Brandklassen. Für Veranstaltungen relevant sind vor allem:
- Brandklasse A (feste Stoffe wie Holz, Papier, Textilien): typisch für Bühnenaufbauten, Dekorationen und Pavillon-Konstruktionen
- Brandklasse B (flüssige Stoffe, Fette): relevant bei Catering-Bereichen mit Fritteusen oder Gasbrennern
- Brandklasse C (Gase): bei Veranstaltungen mit Gasversorgung, etwa für Heizstrahler oder Foodtrucks
- Brandklasse F (Speiseöle, Speisefette): spezifisch für Profi-Küchen und Cateringbereiche
ABC-Pulverlöscher gelten als Universallösung, hinterlassen aber erhebliche Kontaminationsschäden und sind in geschlossenen Räumen mit Publikum nur bedingt geeignet. CO2-Löscher werden häufig für elektrische Anlagen und Technikbereiche bevorzugt, da sie keine Rückstände hinterlassen.
Wie viele Feuerlöscher sind vorgeschrieben?
Die konkrete Anzahl richtet sich nach Fläche, Nutzungsart und dem vorhandenen Brandrisiko. Als Orientierung dient die DIN 14096 (Brandschutzordnung) sowie die technischen Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Grundregel: Pro 200 bis 300 Quadratmeter Nutzfläche sollte mindestens ein Löscher mit 6 Kilogramm Füllmenge vorhanden sein. Bei erhöhtem Risiko, zum Beispiel in Küchenbereichen oder an Stromverteilern, gilt eine deutlich engere Staffelung.
Für temporäre Strukturen wie Festzelte, Open-Air-Bühnen oder Marktaufbauten gelten besondere Anforderungen. Viele Behörden verlangen hier eine schriftliche Brandschutzkonzeption, die vor Beginn der Veranstaltung genehmigt werden muss. In dieser Konzeption ist auch nachzuweisen, dass die eingesetzten Feuerlöscher für das jeweilige Szenario geeignet und geprüft sind. Wer sich über die geeigneten Typen für unterschiedliche Gebäude und Bereiche informieren möchte, findet bei Spezialanbietern eine Auswahl an passende Feuerlöscher für Gebäude, die auch für temporäre Aufbauten adaptiert werden können.
Temporäre Flächen: Besondere Anforderungen
Bei Open-Air-Veranstaltungen entfällt die feste Infrastruktur eines Gebäudes. Das schafft eigene Risiken: Verlängerungskabel über Wiesen, Gasflaschen nahe Publikumsbereichen, brennbare Dekomaterialien ohne Feuerschutzauflage. Die Aufstellorte für Feuerlöscher müssen so gewählt werden, dass sie im Ernstfall innerhalb von maximal 20 Metern erreichbar sind, ohne Hindernisse zu überwinden.
Wichtig ist außerdem die Kennzeichnung. Feuerlöscher müssen gut sichtbar und für alle Einsatzkräfte schnell auffindbar sein. Bei großen Flächen empfiehlt sich eine aufgehängte Schild-Lösung oder die Integration in Lageplanskizzen, die an Ordner und Sanitätsdienst ausgegeben werden. Für Zelte mit mehr als 400 Quadratmetern Grundfläche schreiben mehrere Landesverordnungen zudem einen anwesenden Brandschutzbeauftragten vor.
Wartung und Prüfpflichten
Ein abgelaufener oder nicht gewarteter Feuerlöscher ist im Ernstfall wertlos und kann im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Die Prüfintervalle sind in Deutschland klar geregelt: Tragbare Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch Sachkundige geprüft werden. Das Prüfdatum ist auf dem Gerät selbst dokumentiert und wird bei Behördenkontrollen vor Ort überprüft.
Wer Geräte mietet, sollte die Prüfdokumentation vom Vermieter schriftlich verlangen. Geräte, deren Prüfung abgelaufen ist, dürfen nicht eingesetzt werden. Für Veranstaltungen mit behördlicher Genehmigung ist dies ein häufiger Prüfpunkt bei der Abnahme durch Feuerwehr oder Ordnungsamt.
Schulung des Personals: Oft unterschätzt
Ein Feuerlöscher nützt nichts, wenn niemand vor Ort weiß, wie er korrekt eingesetzt wird. Das Einweisen von Ordnern, Auf- und Abbaupersonal sowie Cateringmitarbeitern in die Bedienung der Geräte ist keine optionale Zusatzleistung, sondern Teil der gesetzlichen Pflicht zur Unterweisung. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt Informationsmaterialien und Handlungshilfen zur Verfügung, die auch für Veranstaltungsbetriebe nutzbar sind. Dort finden sich unter anderem Checklisten für Brandschutzunterweisungen, die ohne großen Aufwand in die Vorbereitung einer Veranstaltung integriert werden können.
Praxis-Tipp: Wer regelmäßig Veranstaltungen organisiert, sollte in einem jährlichen Turnus eigene Löschübungen für festes Personal durchführen. Lokale Feuerwehren unterstützen solche Übungen häufig auf Anfrage und kostenlos.
Fazit: Brandschutz ist Veranstalteraufgabe
Feuerlöscher auf Veranstaltungen sind kein bürokratisches Dekor. Sie sind das letzte Mittel, bevor ein Feuer außer Kontrolle gerät und die Feuerwehr noch nicht vor Ort ist. Die richtige Auswahl nach Brandklasse, die korrekte Anzahl nach Fläche und Risikobereich, die nachgewiesene Wartung und die Schulung des Personals sind keine Extras, sondern Mindeststandards. Wer diese konsequent umsetzt, schützt Besucher, Mitarbeitende und sich selbst vor den gravierendsten Konsequenzen eines Ernstfalls.
Grundlage für jede weitergehende Planung sollte immer das Gespräch mit der zuständigen Behörde und, bei größeren Veranstaltungen, ein zertifizierter Brandschutzbeauftragter sein. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland, Veranstaltungstyp und Publikumsgröße erheblich. Wer das frühzeitig klärt, spart sich Auflagen kurz vor dem Aufbau.
