Ein Führerscheinentzug ist kein endgültiges Urteil. Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen zurückerlangen. Der Weg dorthin ist jedoch kein kurzer Spaziergang: Er führt durch Behördengänge, Wartefristen und in manchen Fällen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Wer den Ablauf kennt, spart Zeit und vermeidet unnötige Fehler.

Was bedeutet Neuerteilung überhaupt?

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Eine Neuerteilung ist nicht dasselbe wie die Wiedererteilung oder Rückgabe des Führerscheins. Beim Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde erlischt die Fahrerlaubnis vollständig. Es gibt also keine Rückgabe eines bestehenden Rechts, sondern eine vollständige Neubewerbung. Das bedeutet konkret: Der Betroffene muss wie ein Erstantragsteller auftreten, inklusive aller erforderlichen Unterlagen, Gebühren und gegebenenfalls Prüfungen.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die genau regelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Paragraf 20 FeV behandelt explizit die Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug.

Die Sperrfrist: Wann darf der Antrag gestellt werden?

Nach einem gerichtlich angeordneten Entzug legt das Gericht eine Sperrfrist fest. Diese beträgt mindestens sechs Monate, kann aber je nach Schwere des Vergehens deutlich länger ausfallen. Bei Trunkenheitsfahrten mit einem Blutalkoholwert ab 1,6 Promille sind Sperrzeiten von 12 bis 18 Monaten keine Seltenheit, in schweren Fällen auch länger. Erst nach Ablauf dieser Frist darf überhaupt ein Antrag gestellt werden.

Wichtig: Das Datum der Sperrfrist ist nicht identisch mit dem Datum des Führerscheinentzugs. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem der Führerschein sichergestellt oder vorläufig entzogen wurde, nicht erst mit dem Urteil. Das kann im Einzelfall mehrere Monate Unterschied bedeuten.

Zuständige Behörde und erforderliche Unterlagen

Zuständig für die Neuerteilung ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. In den meisten Städten ist das das Straßenverkehrsamt oder die Führerscheinstelle beim Landratsamt beziehungsweise der Stadtverwaltung. Ein Gang zur falschen Behörde kostet Zeit, also vorab klären, welches Amt zuständig ist.

Folgende Unterlagen werden in der Regel verlangt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Lichtbild (biometrisch, nicht älter als sechs Monate)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung)
  • Sehtest-Bescheinigung von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt
  • Erste-Hilfe-Kursnachweis, sofern der letzte Kurs länger als zehn Jahre zurückliegt
  • Gegebenenfalls das MPU-Gutachten

Die Gebühren liegen je nach Führerscheinklasse und Behörde zwischen 30 und 60 Euro für die Verwaltungsleistung selbst. Hinzu kommen die Kosten für Sehtest, Lichtbild und etwaige Untersuchungen.

Wenn eine MPU verlangt wird

Wer wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt den Führerschein verloren hat, muss in den meisten Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren, bevor die Behörde den Antrag positiv bescheidet. Die MPU prüft, ob der Betroffene zukünftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann und ob das Verhalten, das zum Entzug führte, dauerhaft überwunden wurde.

Eine MPU wird unter anderem angeordnet, wenn der Alkoholwert bei der Tat 1,6 Promille oder mehr betrug, wenn jemand mehrfach mit Alkohol am Steuer aufgefallen ist oder wenn die Behörde aufgrund anderer Umstände Zweifel an der Fahreignung hat. Das Gutachten wird von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle erstellt. Wer die MPU nicht besteht, erhält keine neue Fahrerlaubnis, unabhängig davon, ob die Sperrfrist bereits abgelaufen ist.

Wer sich auf diesen Schritt vorbereiten möchte, sollte frühzeitig beginnen. Beratungsangebote gibt es, und auch der konkrete Verfahrensweg lässt sich vorab klären: Wer etwa den formalen Ablauf kennen möchte, kann sich über das Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen informieren und den Prozess Schritt für Schritt nachvollziehen.

Ablauf nach der Antragstellung

Sobald der vollständige Antrag bei der Behörde eingegangen ist, wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Auslastung zwischen zwei und acht Wochen. In Einzelfällen, etwa wenn noch Rückfragen an andere Stellen gestellt werden müssen, kann es länger dauern.

Sind alle Unterlagen vollständig und liegt kein Ablehnungsgrund vor, wird die neue Fahrerlaubnis ausgestellt. Der Führerscheindokument selbst wird heute zentral produziert und per Post an die Behörde geschickt, die ihn dann an den Antragsteller aushändigt. Die Abholung erfolgt persönlich.

In manchen Fällen ordnet die Behörde vor der endgültigen Entscheidung noch eine Fahrprobe an, insbesondere wenn die Fahrerlaubnis über mehrere Jahre entzogen war. Das ist keine Prüfung im klassischen Sinne, aber eine praktische Überprüfung der Fahrkompetenz durch einen Fahrlehrerbegleiter.

Praxistipp: Vorbereitung zahlt sich aus

Wer den Antrag stellen möchte, sollte nicht erst kurz vor Ablauf der Sperrfrist aktiv werden. Erfahrungsgemäß vergehen zwischen der Zusammenstellung aller Unterlagen und der tatsächlichen Antragstellung oft mehrere Wochen. Wer eine MPU absolvieren muss, braucht noch deutlich mehr Vorlauf: Die Wartezeiten bei den Begutachtungsstellen betragen je nach Region zwei bis vier Monate.

Ein weiterer häufiger Fehler: Antragsteller übersehen, dass der Erste-Hilfe-Kurs aktuell sein muss. Wer den letzten Kurs vor mehr als zehn Jahren absolviert hat, muss einen neuen Nachweis beibringen. Diese Kurse sind günstig und schnell zu absolvieren, aber sie verzögern den Prozess, wenn man sie vergisst.

Wer grundlegende Informationen zur rechtlichen Einordnung des Themas sucht, findet auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz weiterführende Hinweise zu Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht. Ergänzend lohnt sich ein Blick auf den Wikipedia-Artikel zur Fahrerlaubnis, der einen soliden Überblick über das deutsche Fahrerlaubnisrecht bietet.

Der Weg zurück zur Fahrerlaubnis ist planbar. Wer die Fristen kennt, die Unterlagen rechtzeitig zusammenstellt und eine etwaige MPU ernstnimmt, hat gute Chancen, den Antrag ohne größere Verzögerungen erfolgreich abzuschließen.

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