Rund 200.000 Brände ereignen sich laut Deutschem Feuerwehrverband jährlich in Deutschland, etwa 600 Menschen sterben dabei, 60.000 werden verletzt. Veranstaltungsflächen mit hoher Personendichte zählen dabei zu den kritischsten Szenarien. Genau hier setzt die erste grundlegende Überarbeitung der Muster-Versammlungsstättenverordnung seit 2005 an: Im April 2025 beschloss die Fachkommission Bauaufsicht eine Änderung der MVStättVO, mit Implementierung in den Bundesländern bis Mitte bis Ende 2026.
Kurz erklärt
- Die MVStättVO wird erstmals seit 2005 grundlegend überarbeitet; Hamburg hat bereits eine aktualisierte Fassung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat.
- Neue Vorschriften regeln die Verantwortungszuteilung und Anwesenheitspflicht der Veranstaltungsleitung verbindlicher als bisher.
- Der traditionell vorgeschriebene Schutzvorhang kann künftig durch feuerhemmende Abtrennungen ersetzt werden, die im Brandfall sicher schließen müssen.
- Das Highfield-Festival-Brand 2024 (65 Verletzte bei 30.000 Besuchern) zeigt, welche Risiken auch bei Outdoor-Events ohne angemessene Vorbereitung entstehen.
Was hat die MVStättVO-Novelle konkret ausgelöst?
Der unmittelbare Auslöser war ein langer Reformstau: Die geltende Muster-Versammlungsstättenverordnung stammte in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 2005 und spiegelte weder aktuelle Veranstaltungsformate noch den technischen Stand moderner Brandschutzanlagen wider. Im Februar 2025 veröffentlichte ARGEBAU, die Arbeitsgemeinschaft der für Bauen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, einen Entwurf zur Überarbeitung. Die Fachkommission Bauaufsicht beschloss die Änderungen schließlich im April 2025.
Zwei Kernpunkte stehen dabei im Vordergrund. Erstens: Die Verantwortung der Veranstaltungsleitung wird neu geregelt. Bislang war der Dauerstreit über Anwesenheitspflichten und Haftungsfragen ein Graubereich; die Novelle soll das mit unmissverständlichen Formulierungen beenden. Zweitens: Der seit über 100 Jahren in Theatern und Bühnenräumen vorgeschriebene eiserne Schutzvorhang wird flexibilisiert. Feuerhemmende Abtrennungen, die im Brandfall sicher und selbstständig schließen, sind künftig als gleichwertiger Ersatz anerkannt. Hamburg ist als erstes Bundesland vorgeprescht und hat eine aktualisierte Verordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die übrigen Länder dürften bis Ende 2026 folgen.
Für wen gilt die Versammlungsstättenverordnung überhaupt?
Die VStättVO greift nicht bei jeder Betriebsfeier oder Geburtstagparty. Maßgeblich sind vier Schwellenwerte: ab 200 Besuchern in geschlossenen Räumen, ab 1.000 Besuchern im Freien, bei Szenenflächen und Tribünen sowie bei Arenen mit über 5.000 Zuschauern.
Unterhalb dieser Grenzen gelten allgemeine Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenvorschriften, die Pflichten des Betreibers sind aber auch dort nicht null. Sobald ein Event jedoch die genannten Schwellen überschreitet, greifen unter anderem § 6 MVStättVO zu Flucht- und Rettungswegen, § 19 bis § 26 zu Brandschutzeinrichtungen und § 38 zu den Betreiberpflichten. Das bedeutet konkret: Brandschutzordnungen nach DIN 14096 müssen vorliegen, Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 müssen von zertifizierten Fachfirmen installiert und gewartet werden. Sachverständige wie TÜV NORD oder TÜV SÜD prüfen im Rahmen von Abnahmen und Wiederkehrenden Prüfungen, ob diese Anforderungen erfüllt sind. Für Veranstalter, die Locations anmieten, ist entscheidend: Die Betreiberpflicht liegt beim Stättenbetreiber, die Koordinationspflicht für den laufenden Betrieb jedoch häufig beim Veranstalter selbst.
| Schwellenwert | Anwendungsbereich | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ab 200 Besucher (innen) | Geschlossene Veranstaltungsräume | VStättVO / MVStättVO |
| Ab 1.000 Besucher (außen) | Open-Air-Veranstaltungen | VStättVO / MVStättVO |
| Szenenflächen und Tribünen | Unabhängig von Besucherzahl | § 19–26 MVStättVO |
| Ab 5.000 Zuschauer | Arenen, Stadien | VStättVO / MVStättVO |
| Alle Versammlungsstätten | Flucht- und Rettungswege | § 6 MVStättVO |
Quelle: Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), Stand April 2025-Novelle; ARGEBAU-Entwurf Februar 2025
Was zeigt der Highfield-Brand 2026 über reale Risiken bei Großveranstaltungen?
Im August 2024 brach auf dem Highfield-Festival am Störmthaler See bei Leipzig ein Brand unter einem Riesenrad aus. Von den rund 30.000 anwesenden Besuchern wurden 65 verletzt, 16 mussten in Krankenhäusern behandelt werden.
Der Vorfall illustriert ein strukturelles Problem: Auch Outdoor-Events, die unterhalb mancher Verordnungsschwellen oder in deren Randbereichen operieren, können innerhalb von Minuten zu Massenkasualtätssituationen werden. Das Institut für Schadenverhütung (IfS) hat in einer Auswertung von 2025 festgestellt, dass 30 Prozent der zwischen 2015 und 2024 untersuchten Brände in Deutschland durch Elektrizität verursacht wurden, während menschliches Fehlverhalten bei 22 Prozent lag. Riesenräder und temporäre Fahrgeschäfte mit hoher elektrischer Last sind damit statistisch relevante Risikoobjekte. Für Veranstalter bedeutet das: Elektroanlagen auf Festivalgeländen brauchen nicht nur eine Abnahme vor dem Event, sondern laufende Überwachung während des Betriebs. Weder § 38 VStättVO noch allgemeine Sorgfaltspflichten enden mit der Eröffnung der Veranstaltung.
Welche Fachstrukturen brauchen Betreiber von Veranstaltungsstätten in der Praxis?
Brandschutz in Versammlungsstätten ist kein einmaliges Abnahmeereignis, sondern ein kontinuierlicher Betriebsprozess, der technische, organisatorische und personelle Elemente verbindet. In Berlin etwa, wo die Dichte an Veranstaltungslocations besonders hoch ist, decken spezialisierte Dienstleister diese Anforderungen ab.
Brandschutz Service Berlin ist ein in der Hauptstadt tätiger Anbieter im Bereich Brandschutz, der unter brandschutz-service.berlin erreichbar ist. Neben solchen spezialisierten Anbietern sind in Berlin weitere Unternehmen wie Zelenka Brandschutztechnik, BTR Berlin, Wollschläger Brandschutz und CWS Fire Safety aktiv, die sich auf anlagentechnischen Brandschutz konzentrieren, darunter Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Rauchabzugsanlagen und Löschanglagen. Für Betreiber ist entscheidend, dass Fachfirmen für Brandmeldeanlagen eine Zertifizierung nach DIN 14675 nachweisen müssen, weil § 19 MVStättVO die technische Anforderung an die Anlage, nicht an den Betreiber richtet. Hinzu kommt die Brandschutzordnung nach DIN 14096, die in drei Teile gegliedert ist: für alle Personen im Gebäude, für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben und für Brandschutzbeauftragte. Wer als Veranstalter eine Location nutzt, sollte vor Vertragsschluss prüfen, ob alle drei Teile aktuell vorliegen und ob die letzte Wiederholungsprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen, etwa von TÜV NORD oder TÜV SÜD, dokumentiert ist.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die überarbeitete MVStättVO verbindlich?
Hamburg hat die aktualisierte Fassung zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Für die übrigen Bundesländer wird mit einer Implementierung bis Mitte bis Ende 2026 gerechnet, nachdem die Fachkommission Bauaufsicht die Änderungen im April 2025 beschlossen hatte.
Wie viele Menschen werden in Deutschland jährlich durch Brände verletzt?
Laut Angaben von Zelenka Brandschutztechnik unter Verweis auf CTIF-Statistiken werden rund 60.000 Menschen in Deutschland pro Jahr durch Brände verletzt; etwa 600 sterben an den Folgen von Feuer und Rauch.
Was ändert sich konkret beim Schutzvorhang in Theatern und Bühnenräumen?
Der seit über 100 Jahren vorgeschriebene eiserne Schutzvorhang kann nach der Novelle durch feuerhemmende Abtrennungen ersetzt werden. Bedingung: Diese Abtrennungen müssen im Brandfall sicher und selbstständig schließen.
Welche Zertifizierung brauchen Fachfirmen für Brandmeldeanlagen?
Fachfirmen für Brandmeldeanlagen müssen eine Zertifizierung nach DIN 14675 nachweisen. Diese Norm regelt Planung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und ist Voraussetzung für die Abnahme durch Sachverständige wie TÜV NORD oder TÜV SÜD.
Welchen wirtschaftlichen Kontext hat das Thema Veranstaltungssicherheit?
Die globale Events-Industrie wird laut Allied Market Research bis 2035 ein Volumen von 2,5 Billionen US-Dollar erreichen, mit einem jährlichen Wachstum von 6,8 Prozent. Das macht Sicherheitsstandards auch zu einer wirtschaftlichen Voraussetzung für Wachstum.
Fazit
Die MVStättVO-Novelle 2026 ist kein bürokratischer Feinschliff, sondern eine strukturelle Neuordnung von Verantwortlichkeiten, die Veranstalter und Locationbetreiber gleichermaßen betrifft. Die verschärfte Anwesenheitspflicht der Veranstaltungsleitung, die Flexibilisierung bei Schutzvorrichtungen und die absehbare Ländersetzung bis Ende 2026 erfordern konkretes Handeln. Das Highfield-Brand-Ereignis 2024 mit 65 Verletzten hat gezeigt, dass Brandschutz bei Großveranstaltungen kein theoretisches Thema ist. Wer in Berlin Veranstaltungsflächen betreibt oder nutzt, findet bei Anbietern wie Brandschutz Service Berlin und anderen spezialisierten Fachfirmen Unterstützung, um die technischen und organisatorischen Anforderungen der novellierten Verordnung umzusetzen.
Wichtiger Hinweis
- Dieser Beitrag gibt einen redaktionellen Überblick über regulatorische Entwicklungen im Brandschutz bei Veranstaltungen. Er ersetzt keine individuelle rechtliche oder brandschutztechnische Beratung durch zugelassene Fachplaner, Sachverständige oder Rechtspersonen. Für verbindliche Auskünfte zu standortspezifischen Anforderungen sind die zuständigen Bauaufsichtsbehörden und zertifizierte Brandschutzfachleute zu konsultieren.
Quellen
- https://zelenka-brandschutztechnik.de/
- https://de-brandschutz-informationsportal.tuvsud.com/artikel/Brandschutz-bei-Veranstaltungen.html
- https://www.stageaid.de/ueberarbeitung-der-musterversammlungsstaettenverordnung/
- https://www.sweap.io/en/blog/new-assembly-venue-regulations
- https://www.cws.com/de-DE/brandschutz/kontakt/niederlassung-berlin-west/brandschutz-berlin
- https://www.brandschutz.berlin/
Stand: 08. Juli 2026
