Eine Betriebsveranstaltung bleibt für Beschäftigte steuerfrei, solange der Arbeitgeber höchstens 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer und Veranstaltung ausgibt, einschließlich Umsatzsteuer, für bis zu zwei Feiern im Jahr. Die Feier muss allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen.
Der Freibetrag steht in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Zu den 110 Euro zählen alle Kosten der Feier inklusive Umsatzsteuer, auch Raummiete, Programm und Geschenke. Kosten für Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmer zugerechnet. Die Gesamtkosten werden auf die tatsächlich Anwesenden verteilt, Absagen erhöhen also den Betrag pro Kopf. Was über 110 Euro liegt, ist Arbeitslohn; die Pauschalsteuer von 25 % ist seit 2026 nur noch möglich, wenn die Feier allen Beschäftigten offensteht.
Was ist eine Betriebsveranstaltung im steuerlichen Sinn?
Eine Betriebsveranstaltung ist eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit überwiegend gesellschaftlichem Charakter, etwa eine Weihnachtsfeier, ein Sommerfest, ein Betriebsausflug oder eine Jubiläumsfeier. So definiert es das BMF-Schreiben vom 14.10.2015. Wer die Feier organisiert, ob Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat, spielt dafür keine Rolle.
Der Teilnehmerkreis muss laut BMF überwiegend aus Betriebsangehörigen bestehen, dazu zählen auch Begleitpersonen, Leiharbeitnehmer und Beschäftigte anderer Konzernunternehmen. Keine Betriebsveranstaltung ist dagegen ein Arbeitsessen oder die Ehrung eines einzelnen Beschäftigten, etwa zum Dienstjubiläum oder zur Verabschiedung.
Für den Freibetrag kommt eine Bedingung hinzu: Die Teilnahme muss allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offenstehen. Eine Feier nur für eine Abteilung ist damit zulässig, wenn die ganze Abteilung eingeladen ist. Das BMF nennt außerdem Pensionärstreffen und Jubilarfeiern als zulässige Formen. Eine exklusive Runde nur für Führungskräfte erfüllt die Bedingung nicht. Welche Formate es für Weihnachtsfeiern gibt, zeigt Weihnachtsfeier-Ideen für Firmen: Formate von klein bis groß.
Wie funktioniert der 110-Euro-Freibetrag?
Der 110-Euro-Freibetrag funktioniert so: Zuwendungen bis 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer gehören nicht zum Arbeitslohn. Nur der Betrag, der darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig. Weil es ein Freibetrag und keine Freigrenze ist, wird bei 130 Euro nur der Rest von 20 Euro versteuert.
Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr, zum Beispiel ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier. Nimmt jemand an mehr als zwei Feiern teil, können nach dem BMF-Schreiben die zwei Veranstaltungen ausgewählt werden, für die der Freibetrag gelten soll. Wer aus beruflichen Gründen dabei ist, etwa die Personalleitung, die mehrere Abteilungsfeiern besucht, erhält für diese Termine keinen Arbeitslohn.
Ob eine Feier im Freibetrag bleibt, klärst du mit der Drei-Fragen-Prüfung:
- Betriebsveranstaltung? Gesellschaftlicher Anlass auf betrieblicher Ebene, überwiegend Betriebsangehörige, keine Ehrung einer einzelnen Person.
- Für alle offen? Eingeladen sind alle Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils, zum Beispiel einer ganzen Abteilung.
- Im Rahmen? Höchstens 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer inklusive Begleitung und Umsatzsteuer, höchstens die zweite Feier im Jahr.
Wer bei Frage 1 oder 2 mit Nein antwortet, kann den Freibetrag nicht nutzen. Bei Frage 3 entscheidet die Rechnung, die im nächsten Abschnitt folgt.

Welche Kosten zählen zu den 110 Euro?
Zu den 110 Euro zählen alle Aufwendungen des Arbeitgebers für die Feier einschließlich Umsatzsteuer, auch wenn sie keinem einzelnen Gast zuzuordnen sind. Das schreibt § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG vor. Das BMF-Schreiben listet auf, was dazugehört und was nicht.
| Kostenart | zählt zu den 110 Euro? | Hinweis |
|---|---|---|
| Speisen, Getränke, Tabakwaren, Süßigkeiten | ja | immer brutto, also mit Umsatzsteuer |
| Raummiete, Deko, Eventmanager, Sanitätsdienst | ja | Kosten des äußeren Rahmens |
| Musik, Künstler, Programm | ja | auch Band oder DJ |
| Geschenke auf der Feier | ja | unabhängig vom Wert |
| Fahrt und Übernachtung, die zur Feier gehören | ja | etwa gemeinsamer Bus, Hotel bei mehrtägigen Feiern |
| Stornokosten | ja | werden auf die Anwesenden verteilt |
| Anreise einzelner Beschäftigter von einem anderen Standort | nein | kann als Reisekosten steuerfrei erstattet werden (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG) |
| rechnerische Selbstkosten | nein | etwa anteilige Kosten der Lohnbuchhaltung oder Abschreibung eigener Räume |
Für die Planung heißt das: Rechne mit Bruttopreisen und nimm Location, Technik und Programm mit in die Rechnung, nicht nur das Menü. Welche Kostenposten ein Firmenevent typischerweise hat, zeigt Firmenevent-Budget planen: Kostenposten, Steuern und Organisation. Die Getränkemenge schätzt du mit dem Getränkerechner: Wie viel Getränke pro Person für Party und Event? ab.
Wie rechnest du den Freibetrag pro Person aus?
Du rechnest den Freibetrag aus, indem du die Gesamtkosten durch die Zahl der tatsächlich anwesenden Gäste teilst, Begleitpersonen eingeschlossen. Den Anteil einer Begleitperson rechnest du dem Arbeitnehmer zu, der sie mitbringt. Für Begleitpersonen gibt es keinen eigenen Freibetrag.
Beispiel mit Begleitung: Eine Feier kostet 5.000 Euro brutto. Es kommen 40 Beschäftigte, zehn davon mit Begleitung, also 50 Gäste. Auf jeden Gast entfallen 100 Euro. Wer allein kommt, bleibt mit 100 Euro im Freibetrag. Wer mit Begleitung kommt, hat eine Zuwendung von 200 Euro, davon sind 90 Euro steuerpflichtig.
Beispiel mit Absagen: Der Bundesfinanzhof hat am 29.04.2021 (VI R 31/18) entschieden, dass die Kosten auf die anwesenden Teilnehmer verteilt werden, nicht auf die angemeldeten. Plant ein Betrieb für 60 Zusagen genau 6.600 Euro ein und es erscheinen nur 55 Personen, entfallen auf jede 120 Euro. Damit liegen alle Anwesenden je 10 Euro über dem Freibetrag, zusammen 550 Euro steuerpflichtiger Arbeitslohn.
| Situation | Gesamtkosten | Anwesende | Betrag je Person | über dem Freibetrag |
|---|---|---|---|---|
| alle 60 Zusagen erscheinen | 6.600 Euro | 60 | 110,00 Euro | 0 Euro |
| 5 Absagen am Abend | 6.600 Euro | 55 | 120,00 Euro | 10 Euro je Person |
| Puffer eingeplant (Budget 5.940 Euro) | 5.940 Euro | 55 | 108,00 Euro | 0 Euro |

Plane das Budget nicht auf die Zahl der Zusagen, sondern auf die Zahl der Gäste, die mindestens kommen werden. Lass dir von Location und Catering bestätigen, ob Absagen bis zu einem Stichtag kostenfrei sind, denn nicht stornierte Kosten bleiben in der Gesamtsumme. Führe am Abend eine Teilnehmerliste mit Begleitpersonen, damit die Lohnbuchhaltung die Zuwendung je Person nachvollziehen kann.
Was passiert, wenn die 110 Euro überschritten werden?
Wird die Grenze überschritten, ist nur der Mehrbetrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann ihn nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 % versteuern. Seit 2026 setzt diese Pauschalierung voraus, dass die Feier allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.
Diese Bedingung hat das Steueränderungsgesetz 2025 eingeführt, dem der Bundesrat am 19.12.2025 zugestimmt hat. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof am 27.03.2024 (VI R 5/22) entschieden, dass die Pauschalierung auch bei Feiern für einen ausgewählten Kreis möglich ist. Für Veranstaltungen ab 2026 gilt das nicht mehr. Bleibt die Pauschalierung offen, fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an, denn pauschal nach § 40 Abs. 2 EStG versteuerte Einnahmen sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV kein Arbeitsentgelt.
Im Beispiel mit 550 Euro Mehrbetrag wären bei Pauschalierung 137,50 Euro Lohnsteuer fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ist die Feier nicht für alle offen, bleibt nur die Versteuerung über die individuellen Lohnsteuermerkmale oder nach § 37b EStG.
Umsatzsteuerlich gilt nach dem BMF-Schreiben: Bis 110 Euro je Arbeitnehmer liegt im Regelfall eine Aufmerksamkeit vor, der Arbeitgeber kann die Vorsteuer aus den Rechnungen abziehen. Darüber entfällt der Vorsteuerabzug für die Feier.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Er gibt die Rechtslage nach § 19 und § 40 EStG, dem BMF-Schreiben vom 14.10.2015 und den genannten Urteilen wieder. Wie die Zuwendungen bei deiner Feier zu behandeln sind, klärst du mit der Lohnbuchhaltung oder einer Steuerberatung. Stand: 06.11.2026.
Wie werden Geschenke auf der Betriebsveranstaltung behandelt?
Geschenke, die der Arbeitgeber auf der Feier überreicht, zählen voll zu den 110 Euro, unabhängig von ihrem Wert. Die monatliche Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist daneben nicht anwendbar.
Für die Planung bedeutet das: Ein Präsent für alle oder Preise für ein Quiz verkleinern das Budget für Essen und Programm. Bei 110 Euro je Person und einem Geschenk im Wert von 25 Euro bleiben 85 Euro für alles andere. Spiele, die ohne teure Preise auskommen, sammelt Spiele für die Weihnachtsfeier: Ideen für Teams und Gruppen. Formate mit Programm für Gruppen findest du in Erlebnisevents für Gruppen: Ideen & Tipps, und ob Band oder DJ besser ins Budget passt, behandelt Musik auf Firmenfeiern: Live-Band oder DJ?.

Einschätzung der Redaktion
Seit 2026 hängt fast alles an der Einladungsliste. Eine Beispielrechnung der Beratungsgesellschaft Grant Thornton vom 15.04.2026 zeigt, wie stark: Bei einer Feier, die nicht allen offensteht, steigt der zusätzliche Aufwand für Steuern und Abgaben dort von 53 % (Pauschalierung) auf 121 % der Zuwendung (§ 37b EStG mit Sozialversicherung). Wer eine Abteilungsfeier plant, sollte deshalb die ganze Abteilung einladen und das in der Einladung festhalten.
- 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer und Feier sind steuerfrei, für bis zu zwei Feiern im Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG).
- Es ist ein Freibetrag: Versteuert wird nur, was über 110 Euro liegt.
- Alle Kosten zählen brutto, auch Raummiete, Programm, Geschenke und Begleitpersonen.
- Geteilt wird durch die Anwesenden, nicht durch die Zusagen (BFH, VI R 31/18).
- Pauschalsteuer von 25 % seit 2026 nur, wenn die Feier allen Beschäftigten des Betriebs oder Betriebsteils offensteht.
Weitere Ratgeber zu Weihnachtsfeier, Sommerfest und Teamevents findest du im Themenbereich Teambuilding und Firmenevents: Ideen, Planung, Kosten.
Häufige Fragen zum Freibetrag für Betriebsveranstaltungen
Gilt der Freibetrag von 110 Euro pro Person oder pro Feier?
Er gilt je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer. Bei 50 Beschäftigten ohne Begleitung kann eine Feier also bis zu 5.500 Euro brutto kosten, ohne dass Lohnsteuer anfällt.
Haben Begleitpersonen einen eigenen Freibetrag?
Nein. Die Kosten einer Begleitperson werden dem Arbeitnehmer zugerechnet, der sie mitbringt. Mit Begleitung verdoppelt sich damit sein Anteil an den Kosten, der Freibetrag bleibt bei 110 Euro.
Was gilt bei einer dritten Feier im Jahr?
Der Freibetrag gilt nur für zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Für die dritte Feier ist die volle Zuwendung Arbeitslohn. Für welche zwei Feiern der Freibetrag gelten soll, kann laut BMF-Schreiben ausgewählt werden.
Zählt eine Abteilungsfeier als Betriebsveranstaltung?
Ja, wenn alle Beschäftigten der Abteilung eingeladen sind. Das BMF-Schreiben nennt Feiern einzelner Abteilungen ausdrücklich als zulässig. Eine Feier nur für ausgewählte Beschäftigte erfüllt die Voraussetzung nicht.
Quellen
- Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026)
- Einkommensteuergesetz, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026)
- Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026)
- BMF-Schreiben vom 14.10.2015: Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen (Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 – S 2332/15/10001, bereitgestellt von der IHK)
- Lohnsteuerliche Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (IHK Gießen-Friedberg, zum BFH-Urteil VI R 31/18, Stand 23.02.2024)
- Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu (Ebner Stolz, Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2025)
- Betriebsveranstaltungen ab 2026: Steuert Ihr Unternehmen noch in die richtige Richtung? (Grant Thornton, 15.04.2026, zu BFH VI R 5/22 und Beispielrechnung)
Dieser Beitrag gehört zum Themenbereich Teambuilding und Firmenevents: Ideen, Planung, Kosten. Dort findest du alle Ratgeber, Regeln und Quellen auf einen Blick.
Werkzeug: Getränkerechner: Wie viel Getränke pro Person für Party und Event?
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