Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Viele Regeln sind Landes- oder Gemeinderecht; maßgeblich ist die Auskunft deiner Gemeinde oder der zuständigen Behörde. Stand: 28.10.2026.
Ob du eine Veranstaltung anmelden musst, hängt von Ort, Größe, Musik, Ausschank und Programm ab. Typisch sind die GEMA-Anmeldung für öffentliche Musik, eine Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank, eine Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und die Anzeige eines Feuerwerks.
Wer Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nimmt, braucht nach § 29 Abs. 2 StVO eine Erlaubnis. Ausschank aus besonderem Anlass kann nach § 12 GastG vorübergehend gestattet werden; einige Länder haben eigene Gaststättengesetze. Für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern gelten die Versammlungsstättenverordnungen der Länder, und ein Feuerwerk außerhalb von Silvester ist zwei Wochen vorher anzuzeigen.
Was musst du bei einer Veranstaltung wo anmelden?
Die wichtigsten Anmeldungen betreffen Musik, Ausschank, öffentlichen Raum, große Räume und Feuerwerk. Die Tabelle zeigt Anlass, Rechtsgrundlage und zuständige Stelle.
| Anlass | Rechtsgrundlage | zuständige Stelle | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Öffentliche Musik (Band, DJ, Hintergrundmusik) | Urheberrechtsgesetz, GEMA-Tarife | GEMA | vor der Veranstaltung anmelden, bei Livemusik Musikfolge innerhalb von 6 Wochen |
| Alkoholausschank bei Vereins- oder Straßenfest | § 12 GastG oder Landesgaststättengesetz | Gemeinde, Ordnungsamt | Gestattung vorab beantragen |
| Veranstaltung auf öffentlicher Straße | § 29 Abs. 2 StVO, Straßenrecht der Länder | Straßenverkehrsbehörde, Gemeinde | Erlaubnis und Sondernutzung vorab beantragen |
| Versammlungsraum mit mehr als 200 Besuchern | Versammlungsstättenverordnung des Landes | Betreiber, Bauaufsicht | zugelassene Personenzahl und Bestuhlungsplan beachten |
| Feuerwerk außerhalb von Silvester | § 23 Abs. 3 1. SprengV | zuständige Behörde | Anzeige durch den Pyrotechniker 2 Wochen vorher, nahe Bahn oder Flughafen 4 Wochen |
| Firmenfeier | gesetzliche Unfallversicherung | Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse | versichert, wenn die Leitung die Feier trägt und sie allen offensteht |
Wann musst du eine Veranstaltung bei der GEMA anmelden?
Bei der GEMA anmelden musst du Veranstaltungen mit öffentlicher Musikwiedergabe, ob live, vom DJ oder als Hintergrundmusik. Öffentlich ist eine Wiedergabe nach § 15 Abs. 3 UrhG, wenn Gäste dabei sind, die nicht persönlich mit dem Veranstalter oder untereinander verbunden sind.
Für Einzelveranstaltungen mit Musikern gilt der Tarif U-V. Die Vergütung richtet sich nach der Größe des Veranstaltungsraums und dem Netto-Eintrittsgeld. Für Konzerte, Bühnenaufführungen und Straßenfeste ohne Eintritt im Freien gelten eigene Tarife. Nach der Veranstaltung reichst du die Musikfolge ein; kommt sie nicht innerhalb von sechs Wochen, berechnet die GEMA zusätzlich 10 % der tariflichen Vergütung. Bei Firmenfeiern hängt die Einordnung vom Teilnehmerkreis ab; frag im Zweifel bei der GEMA nach.
Brauchst du eine Genehmigung für den Getränkeausschank?
Wer bei einem Vereins-, Schul- oder Straßenfest Getränke an Gäste verkauft, braucht je nach Bundesland eine Gestattung oder muss den Ausschank bei der Gemeinde anzeigen. Nach § 12 GastG kann der Ausschank aus besonderem Anlass vorübergehend und unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
Beim Ausschank gilt das Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt nicht an unter 16-Jährige, andere alkoholische Getränke nicht an Minderjährige (§ 9 JuSchG). Die Mengen für den Einkauf rechnest du mit dem Getränkerechner: Wie viel Getränke pro Person für Party und Event? aus.
Welche Versicherung braucht ein Veranstalter?
Wer eine Veranstaltung ausrichtet, muss Gefahren für Gäste so weit wie zumutbar vermeiden, etwa ungesicherte Kabel oder eine instabile Bühne (Verkehrssicherungspflicht). Wer diese Pflicht schuldhaft verletzt, haftet für den Schaden nach § 823 BGB. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt solche Personen- und Sachschäden ab.
Bei einer kleinen Feier im privaten Rahmen lohnt ein Blick in die eigene Privathaftpflicht, ob Feiern eingeschlossen sind. Vertrags- und Haftungsfragen rund um Veranstaltungen behandelt Veranstaltungsrecht 2026: Verträge und Haftung. Für Firmenfeiern gilt die gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Voraussetzungen der DGUV erfüllt sind; Details stehen in Teambuilding und Firmenevents: Ideen, Planung, Kosten.
Welche Sicherheitsregeln gelten für Veranstaltungen?
Für Sicherheit sorgen Brandschutz, freie Rettungswege, Sicherheitstechnik und ein Notfallplan. In Versammlungsstätten mit mehr als 200 Besuchern legen die Verordnungen der Länder dafür feste Regeln fest.
Was sich beim Brandschutz geändert hat, beschreibt Brandschutz bei Events: Neue Regeln ab 2026; welche Feuerlöscher nötig sind, erklärt Feuerlöscher bei Veranstaltungen: Was Veranstalter wissen müssen. Einen Überblick über Sicherheitstechnik gibt Sicherheitstechnik für Veranstaltungen im Überblick, zum Schutz der Location Einbruchschutz für Event-Locations: Experten-Tipps und Schlüsseldienst beim Firmenevent: Sicherheit planen. Digitale Sicherheit behandeln IT-Sicherheit bei Events: Wann IT-Forensik hilft und Veranstaltungsdaten sicher und effizient verwalten. Was bei Veranstaltungen im Straßenraum zu beachten ist, steht in Erfolgreiche Eventplanung: Verkehrsordnung beachten.
Was gilt für Hygiene bei Veranstaltungen?
Hygiene betrifft Speisen, Sanitäranlagen und Reinigung. Die Grundlagen beschreibt Hygiene bei Veranstaltungen richtig umsetzen; ergänzend gibt es Hygiene bei Veranstaltungen: Was wirklich zählt und Die Kunst des sauberen Events: Hygiene bei Feiern. Zur Kennzeichnung der 14 Hauptallergene beim Catering steht mehr in Catering für Events: Formen, Kosten pro Person, Mengen.
Was tun bei Pannen während der Veranstaltung?
Für Pannen gilt: Zuständigkeiten vorher festlegen und Notfallnummern bereithalten, vom Elektriker bis zum Sanitärdienst. Konkrete Fälle beschreiben Strompanne beim Event: So reagiert man richtig, Sanitärpannen bei Events: Was tun wenn die WCs versagen und Verstopfter Abfluss auf Events: Notfallmanagement. Ungewöhnlichere Probleme behandeln Tauben bei Open-Air-Events: Was Veranstalter wissen müssen und Bettwanzen auf Events 2026: Schutz für Gäste.
- GEMA: öffentliche Musik anmelden, bei Livemusik Musikfolge innerhalb von 6 Wochen (Tarif U-V).
- Ausschank aus besonderem Anlass: Gestattung nach § 12 GastG oder Landesrecht.
- Straße mehr als verkehrsüblich genutzt: Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO.
- Feuerwerk außerhalb von Silvester: Anzeige 2 Wochen vorher (§ 23 1. SprengV).
- Haftung bei Sorgfaltspflichtverletzung nach § 823 BGB, Veranstalterhaftpflicht prüfen.
Häufige Fragen zum Anmelden von Veranstaltungen
Muss ich eine private Party anmelden?
Eine Feier im privaten Kreis auf eigenem Grundstück musst du in der Regel nicht anmelden. Eine Anmeldung kann nötig werden, wenn du öffentlichen Raum nutzt, Eintritt verlangst, Getränke verkaufst oder ein Feuerwerk außerhalb von Silvester planst.
Wo beantrage ich eine Genehmigung für ein Straßenfest?
Zuständig sind in der Regel die Gemeinde oder Stadt und die Straßenverkehrsbehörde. Sie entscheiden über die Sondernutzung der Straße und die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO.
Wer haftet bei einem Unfall auf einer Veranstaltung?
Verletzt der Veranstalter seine Sorgfaltspflichten, etwa durch ungesicherte Stolperfallen, haftet er nach § 823 BGB für den Schaden. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt solche Ansprüche.
Alle Beiträge zu Recht und Sicherheit
- Bettwanzen auf Events 2026: Schutz für Gäste
- Verstopfter Abfluss auf Events: Notfallmanagement
- Strompanne beim Event: So reagiert man richtig
- Tauben bei Open-Air-Events: Was Veranstalter wissen müssen
- Sanitärpannen bei Events: Was tun wenn die WCs versagen
- Veranstaltungsrecht 2026: Verträge und Haftung
- IT-Sicherheit bei Events: Wann IT-Forensik hilft
- Feuerlöscher bei Veranstaltungen: Was Veranstalter wissen müssen
- Brandschutz bei Events: Neue Regeln ab 2026
- Schlüsseldienst beim Firmenevent: Sicherheit planen
- Hygiene bei Veranstaltungen richtig umsetzen
- Sicherheitstechnik für Veranstaltungen im Überblick
- Veranstaltungsdaten sicher und effizient verwalten
- Hygiene bei Veranstaltungen: Was wirklich zählt
- Erfolgreiche Eventplanung: Verkehrsordnung beachten
- Die Kunst des sauberen Events: Hygiene bei Feiern
- Einbruchschutz für Event-Locations: Experten-Tipps
Weitere Themenbereiche auf Voxevents
- Eventplanung: Veranstaltungen Schritt für Schritt planen
- Teambuilding und Firmenevents: Ideen, Planung, Kosten
- Feiern planen: Ideen für Geburtstag, Garten, Verein und Silvester
- Eventlocation finden und mieten: Kriterien, Kosten, Vertrag
- Catering für Events: Formen, Kosten pro Person, Mengen
- Veranstaltungstechnik und Unterhaltung: Ton, Licht, DJ, Fotobox
- Getränkerechner: Wie viel Getränke pro Person für Party und Event?
Quellen
- GEMA: Tarif U-V für Einzelveranstaltungen mit Livemusik (gültig ab 01.01.2023, abgerufen 28.10.2026)
- Urheberrechtsgesetz, § 15 Abs. 3 (gesetze-im-internet.de, Stand 28.10.2026)
- Gaststättengesetz, § 12 Gestattung aus besonderem Anlass (gesetze-im-internet.de, Stand 28.10.2026; einige Länder haben eigene Gaststättengesetze)
- Jugendschutzgesetz, § 9 Alkoholische Getränke (gesetze-im-internet.de, Stand 28.10.2026)
- Straßenverkehrs-Ordnung, § 29 Abs. 2 (gesetze-im-internet.de, Stand 28.10.2026)
- Bayerische Versammlungsstättenverordnung, § 1 (gesetze-bayern.de, Stand 28.10.2026; die übrigen Länder haben eigene, ähnlich aufgebaute Verordnungen)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23 (gesetze-im-internet.de, Stand 28.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 823 Schadensersatzpflicht (gesetze-im-internet.de, Stand 28.10.2026)
- DGUV: Betriebliche Weihnachtsfeier – so sind Beschäftigte unfallversichert (Pressemitteilung vom 20.11.2025)